Für den chinesischen Markt gehen Renault und die Brilliance China Automotive Holdings Limited eine Kooperation zur Produktion und Vertrieb von leichten Nutzfahrzeugen für den dortigen Markt ein. Als Ziel hat sich das neugegründete Joint Venture die Fertigung von bis zu 150.000 Fahrzeugen pro Jahr gesetzt. Diese werden in drei unterschiedlichen Fahrzeugklassen und unter drei Markennamen geführt. Elektrische Antriebe spielen hierbei, ebenso wie herkömmliche Antriebe, eine Rolle. Das gemeinsame Unternehmen „Renault-Brilliance-Jinbei Automotive Company“ wird die Fertigungsstätten im Distrikt Dadong (Shenyang) nutzen. Von dort aus sollen die Kompaktlieferwagen sowie mittlere und schwere Transporter produziert und ausgeliefert werden.
Geführt werden die drei Fahrzeugklassen unter den Marken: Jinbei, Renault und Huasong. Weiterhin setzt man verstärkt auf die Entwicklung von elektrifizierten Antrieben für den chinesischen Markt. Der stark wachsende Nutzfahrzeugmarkt im Reich der Mitte verzeichnet rund drei Millionen Transporter-Neuzulassungen pro Jahr. Durch die entsprechende E-Autoquote führt an alternativen, elektrifizierten Antrieben kein Weg für das gemeinsame Joint Venture vorbei. Brilliance China bringt in das Joint Venture ein Vertriebsnetz mit 220 Stützpunkten sowie Entwicklungs- und Fertigungskapazitäten ein. Die Renault Gruppe steuert ihre Nutzfahrzeugexpertise, neue Technologien und ihr Management-Knowhow bei.
Als Basis für das neue Joint Venture hat die Renault Gruppe 49 Prozent an Shenyang Brilliance Jinbei Automobile Co. übernommen. 51 Prozent der Anteile bleiben im Besitz der CBA. Der erfahrene Automobil-Manager Thierry Aubry zeichnet als neuer Geschäftsführer des Joint Venture verantwortlich. Mit an die 120 Jahre Erfahrung in der Nutzfahrzeugfertigung bringt Renault einiges an Expertise in das Joint Venture mit ein. Auch die Tatsache, dass Renault als einziger Anbieter vier rein batteriebetriebene Nutzfahrzeugmodelle, spricht für eine erfolgsversprechende Basis des Joint Ventures.
Quelle: Renault – Pressemitteilung vom 15.12.2017