Vergangenen Donnerstag, den 30.03.2017, wurde vom Deutschen Bundestag das „Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz – CsgG)“ verabschiedet. Durch dessen Verabschiedung wird die Einrichtung von CarSharing-Stellplätzen im öffentlichen Raum erstmals auf eine bundesweite Rechtsgrundlage gestellt. Weiterhin hebt das Gesetzt ausdrücklich die verkehrs- und umweltentlastende Wirkung des CarSharing hervor.
Neue Privilege für CarSharing-Anbieter
CarSharing-Anbieter, welche die eigene Fahrzeugflotte an festen Stationen zur Verfügung stellt – „stationsbasiertes CarSharing“ – können nun reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum einrichten. Diese werden einzelnen Anbietern unternehmensbezogen zugewiesen.
Im Gegensatz dazu werden für stationsunabhängigen CarSharing-Anbietern – „free-floating CarSharing“ – zusätzlich allgemein zugängliche Stellplätze ausgewiesen. Diese können von allen als berechtigt gekennzeichneten CarSharing-Fahrzeugen genutzt werden.
„CarSharing gibt es in 600 Städten und Gemeinden in Deutschland. In 588 davon handelt es sich ausschließlich um stationsbasierte Angebote meist mittelständischer Anbieter. Deren Fahrzeuge parken, anders als die Flotten der großen Autohersteller, zu über 90 Prozent auf privaten Flächen. In Innenstädten gibt es oft gar keine Flächen mehr, auf die diese Anbieter ihr Angebot ausweiten können. Das muss sich dringend ändern, denn gerade die stationsbasierten Fahrzeuge tragen besonders stark zur Verkehrsentlastung bei. Hier kann uns das CarSharing-Gesetz helfen.“ – Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverbands CarSharing e.V.
Neben der Einrichtung beziehungsweise zur Verfügungstellung von Parkplätzen, soll es zudem Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für CarSharing-Fahrzeuge geben. Allerdings behalten die jeweiligen Kommunen hier die Oberhand. Denn diese entscheiden, ob von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht wird. Natürlich wäre es von Vorteil, wenn Kommunen diesen Weg gehen, um CarSharing-Fahrzeuge sichtbarer und die Standorte attraktiver zu machen.
Ein CarSharing-Fahrzeug ersetzt bereits heute 20 private PKW
„In innenstadtnahen Wohngebieten ersetzt ein stationsbasiertes CarSharing-Fahrzeug heute schon bis zu 20 private Pkw. Durch eine CarSharing-Förderung können die Städte also in erheblichem Umfang öffentliche Flächen von Autos befreien und diese wieder allen Bürgern zur Verfügung stellen.“ – Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverbands CarSharing e.V.
Betrachtet man eine 2016 veröffentlichte Studie, welche durch den Bundesverband CarSharing zusammen mit infas durchgeführt wurde, besitzen in innenstadtnahen Wohnquartieren bereits heute 78 Prozent der Kunden stationsbasierter CarSharing-Anbieter kein eigenes Auto mehr. Diese Zahl liegt viermal höher, als der Durchschnitt von 18 Prozent in allen deutschen Städten über 100.000 Einwohner. Begründet dadurch wird CarSharing als wichtiger Bestandteil einer Verkehrswende gesehen.
Auch das Verkehrsverhalten der Nutzer von CarSharing-Angeboten weicht bei allen CarSharing-Varianten deutlich positiv von dem der Gesamtbevölkerung ab. So fuhren etwa laut einer Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt 47 Prozent der Nutzer eines free-floating Anbieters und 57 Prozent der Nutzer eines stationsbasierten Anbieters fast täglich mit dem ÖPNV. Vergleicht man dies mit der Gesamtbevölkerung taten das nur 28 beziehungsweise 18 Prozent.
Rechtlich schafft das verabschiedet das CarSharing-Gesetz nun eine gültige Rechtsgrundlage. Alle Kommunen können nun direkt in Aktion treten und für die Straßen in ihrer Zuständigkeit CarSharing-Stationen einrichten. Von Vorteil ist diese Maßnahme auch für die Schadstoffbelastung, welche durch zurückgehenden Pkw-Verkehr langfristig eingedämmt werden kann.
Quelle: Carsharing.de – Bundestag verabschiedet CarSharing-Gesetz