Die Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Matthias Gastel, weiterer Abgeordnete und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben beim Bundestag eine kleine Anfrage zu den Ergebnissen des ersten Förderaufruf für Ladeinfrastruktur beim Bundestag gestellt. Die Antwort des Bundestags gab zu verstehen, dass mehr als 1.300 eingegangen sind. Das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur stellt bis zum Jahr 2020 insgesamt 300 Millionen Euro für den Aufbau von 15.000 Ladesäulen bereit. Weitere 200 Millionen Euro fließen in den Aufbau von 5.000 DC-Schnellladestationen, 100 Millionen Euro sind für 10.000 AC-Ladestationen vorgesehen. Ziel der Förderung ist es die deutsche Ladeinfrastruktur spürbar, in kurzer Zeit, zu stärken und auszubauen.
Aus Sicht der Fragesteller ist es jedoch nicht ganz klar, ob die Förderrichtlinie dazu beiträgt, den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland sicherzustellen. Sprechen hier doch einige Punkte dagegen, wenn es nach den Fragestellern geht. So mangelt es beispielsweise einer differenzierte räumliche Steuerung des Ausbaus, insbesondere Quoten für ländliche Räume und unterschiedliche Fördersätze, in Abhängigkeit vom Standort waren nicht vorgesehen. Was durchaus dazu führen kann, dass der Ausbau auf dem Land eher schwächer ausfällt.
Weiterhin gilt die Vergabe der Fördergelder nach dem “Windhundverfahren”, also nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung, als fraglich. Denn hier haben, zumindest in der Theorie, Antragssteller mit mehr Erfahrung und insbesondere größeren finanziellen und personellen Ressourcen, ihre Vorteile. Die eingegangenen Anträge werden nun fortlaufend, nach Eingangsdatum, abgearbeitet. In der Statistik werden nur die bewilligten Anträge erfasst. Auffällig ist hierbei Nordrhein-Westfalen mit 2.185 Anträgen für Normalladepunkten, wobei diese zum größten Teil sicherlich auf diese Bekanntgabe zurückzuführen sind. Dies zeigt sich auch dadurch, dass die innogy SE insgesamt für 2.488 Ladepunkte Fördermittel eingefordert hat und damit deutlich vor Freie und Hansestadt Hamburg mit 601 Anträgen sowie der VW AG mit 210 Anträgen liegt.
Im weiteren Verlauf beantwortet die Bundesregierung die Fragen nach den Gesamtsummen der Zuwendungen nach Antragsteller und Bundesland. Dabei zeigt sich, dass EnBW stolze fünf Millionen Euro an Zuschüssen bekommt, weil vor allem teure DC-Infrastruktur entsteht. Hamburg kommt auf gut drei Millionen Euro und Volkswagen lediglich auf 426.000 Euro. Electrive.net hat die Statistiken grafisch noch ein wenig aufbereitet, also ruhig vorbeischauen, wenn du hierzu weitere Informationen benötigst. Ansonsten findest du unter der nachfolgend aufgeführten Quelle alle Antworten zur Kleinen Anfrage.
Quelle: Bundestag.de – Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ und Ergebnisse des ersten Förderaufrufs