Anfang Juli hatten die Grünen eine kleine Anfrage zur Elektroauto-Kaufpreisprämie, auch Umweltbonus genannt, an die Bundesregierung gestellt. Insgesamt 23 Fragen waren in dieser kleinen Anfrage vorzufinden, worauf die Bundesregierung nun Stellung genommen hat.
Darunter waren Fragen wie: Warum sich die Zuschusshöhe des Umweltbonus für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge zu Hybridelektrofahrzeugen nur um 1.000 Euro unterscheidet, mit welcher Reduktion von Schadstoffen in der Luft gerechnet wird, wenn das Förderziel erreicht wird, usw… Einige dieser Fragen tauchen immer wieder auf, daher habe ich mir drei Fragen herausgepickt, welche ich besonders interessant fand und nachfolgend eingefügt. Die restlichen Fragen und Antworten findest du in dem verlinkten PDF am Ende des Beitrags.
Mit welcher Reduktion von Schadstoffen in der Luft (CO2, NOx etc.) rechnet die Bundesregierung, wenn das Förderziel – Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen um mindestens 300 000 Fahrzeuge – mit dem Umweltbonus erreicht wird?
Die Bundesregierung verfolgt mit der finanziellen Förderung eine Marktaktivierung und damit das langfristige Ziel einer hohen Marktdurchdringung mit Elektrofahrzeugen. Langfristig kann daher der Beitrag zur Luftschadstoffreduktion deutlich ansteigen. Der Absatz von ca. 300 000 Elektrofahrzeugen alleine hat auf die Reduktion von Luftschadstoffen einen geringen Einfluss.
Warum werden reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Umweltbonus von nur 4 000 Euro gefördert, wenn doch der Preisunterschied bei den Anschaffungskosten und Gesamtbetriebskosten reiner Elektrofahrzeuge im Verhältnis zu vergleichbaren Fahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor wesentlich höher ist?
Der konkrete Wirtschaftlichkeitsvergleich kann von Modell zu Modell und in Abhängigkeit von der Entwicklung der Kraftstoffpreise durchaus unterschiedlich ausfallen, so dass nicht von einem einheitlichen Preisunterschied ausgegangen werden kann. Im Übrigen hat die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen nicht das Ziel der Überbrückung der gesamten Kostendifferenz zwischen elektrischen und konventionell betriebenen Fahrzeugen.
Wann soll die Förderung von Ladeinfrastruktur beginnen, und in welchen Schritten die Vergabe erfolgen?
Angestrebt wird, dass Anfang 2017 die Bewilligung von Anträgen beginnt. Die Förderrichtlinie und der erste Förderaufruf sollen möglichst noch 2016 veröffentlicht werden. Es wird regelmäßig zu veröffentlichende Förderaufrufe geben, in denen ergänzende Hinweise zu weitergehenden technischen Anforderungen, den jeweiligen konkreten Angaben der Förderhöchstsätze, dem Fördervolumen sowie weiteren Ausgestaltungen, die dem zielgerichteten Aufbau der Ladeinfrastruktur dienlich sind, konkretisiert werden.