Mit dem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgericht St. Gallen vom 13. Juli 2016 wurde der vorangehende Entscheid des schweizerischen Starkstrom-Inspektorats bestätigt. Somit sind alle Stecker-Adapter für Elektroautos, welche von schwächeren Dosen auf größere Kupplungen führen, ab sofort verboten. Eingesetzt wurden diese Adapter an mobilen Ladestationen, welche mit einem großen roten Industriestecker ausgerüstet sind. Zukünftig ist dies in der Schweiz nicht mehr gestattet. Denn genau von diesen Adaptern geht ein erhebliches Sicherheitsrisiko aus – auch, weil sie oft in abenteuerlichen Ketten zusammengesteckt werden.
Problematisch ist es aus dem Grund, dass man mit den Adaptern aus einer schwächer ausgelegten Dose (z. B. Schuko, gebaut für maximal 13 Ampere Dauerbelastung) problemlos 32 Ampere ziehen kann. Natürlich nicht ohne Folgen. So kann dies zu einer Überhitzung von Steckdosen und Zuleitungen führen und leicht in einem Brand enden. Das Risiko erhöht sich zudem, weil die Adapter über Jahrzehnte funktionieren und irgendwann möglicherweise für andere Zwecke mit Gefahrenpotential verwendet werden.
Denn als Adapter mit handelsüblichen Steckern und Kupplungen sind sie “freizügig verwendbar”. Zum Laden von Elektroautos sind deshalb ab sofort nur noch eigens entwickelte, sonst nicht vorkommende und exakt nach Norm geprüfte Stecker zugelassen – und sie müssen gleichzeitig die korrekte Stromstärke im Ladegerät automatisch begrenzen.