E-Fahrzeuge sollen künftig von Sonderprivilegien wie reduzierten Parkgebühren profitieren. Das sieht das Elektromobilitätsgesetz vor, das kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Ziel des Gesetzes ist es, die Elektromobilität in Deutschland durch neue Anreize zu fördern.
Bisher gab es im deutschen Recht keine Grundlagen dafür, elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr Sonderrechte einzuräumen. Das Elektromobilitätsgesetz – kurz EmoG -, das am 24. September 2014 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, regelt nun, dass es möglich ist,
- für Elektrofahrzeuge besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren,
- Parkgebühren für diese Fahrzeuge zu reduzieren oder zu erlassen und
- Elektrofahrzeuge von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen auszunehmen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden.
Außerdem legt das Gesetz fest, für welche Fahrzeuge und Antriebe diese Sonderregeln gelten. Die Anforderungen an elektrisch betriebene Fahrzeuge, wie reine Batterie-Elektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybrid-Fahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge, werden genau definiert.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zum neuen Gesetz:
“Mit unserem Elektromobilitätsgesetz schaffen wir zusätzliche Anreize für Elektromobilität. Kommunen können künftig entscheiden, wie sie Elektroautos vor Ort begünstigen wollen. Zum Beispiel durch kostenfreies Parken oder spezielle Zufahrtsrechte. Zusätzlich sollen Elektrofahrzeuge durch eigene Kennzeichen für Jedermann auf einen Blick erkennbar sein. Verbunden mit einer steigenden Auswahl an E-Modellen und einer anwachsenden Zahl an E-Autos auf den Straßen wird der Absatz weiter ansteigen.“
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks ergänzt:
“Mit dem Gesetz geben wir den Kommunen die Möglichkeit, die Elektromobilität so zu fördern, wie es vor Ort am meisten Sinn macht. Etwa aus Gründen der Luftreinhaltung. Gleichzeitig schaffen wir die Grundlage dafür, dass alternative Mobilitätsformen in der Stadtentwicklung besser berücksichtigt werden können.“
Das Elektromobilitätsgesetz soll zum 1. Februar 2015 in Kraft treten und bis zum 30. Juni 2030 befristet sein. Das dazu nötige Prüfverfahren durch die Europäische Kommission ist angelaufen. Die Bundesregierung wird das Gesetz insgesamt begleitend evaluieren.
Besondere Kennzeichen
Um die Sonderregeln für elektrisch betriebene Fahrzeuge umsetzen und kontrollieren zu können, müssen diese Fahrzeuge besonders gekennzeichnet werden. Das regelt eine gesonderte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Diese wird die richtige Kennzeichnung festlegen und den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnen, Sonderrechte für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung einzuführen.
Mit Stand vom August 2014 fahren rund 21.500 Elektroautos auf unseren Straßen. Davon wurden allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2014 knapp 8.000 Fahrzeuge neu zugelassen. Prozentual hat sich damit in diesem kurzen Zeitraum der Gesamtbestand um 59 Prozent erhöht.
Mehr Klimaschutz
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Gleichzeitig soll der Primärenergieverbrauch bis 2050 um die Hälfte gegenüber 2008 sinken. Speziell für den Verkehrssektor ist das Ziel eine Reduktion des Endenergieverbrauchs um rund 40 Prozent bis 2050 gegenüber 2005.
Um diese Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung mit dem Nationalen Entwicklungsplan und dem Regierungsprogramm Elektromobilität ambitionierte Ziele für die Entwicklung der Elektromobilität vorgelegt. Das hat seinen Grund: elektrisch betriebene Fahrzeuge haben gegenüber Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb viele Vorteile.
Elektrofahrzeuge sind eine schadstoffarme, bei Einsatz von Strom aus erneuerbaren Quellen sehr Klima schonende und insgesamt höchst energieeffiziente Alternative zum herkömmlichen Auto. Der klassische Verbrennungsmotor kann nur knapp 30 Prozent der erzeugten Energie für den Antrieb des Autos nutzen. Elektrofahrzeuge kommen auf mehr als etwa 90 Prozent. Die Umwelt profitiert doppelt: Elektrofahrzeuge verbrauchen nicht nur weniger Energie, sie verursachen auch weniger Abgase vor Ort und vor allem innerorts, außerdem erzeugen sie wesentlich weniger Lärm. Elektrofahrzeuge sind in Verbindung mit erneuerbaren Energien von fossilen Energieträgern unabhängig.
Weniger Verkehr
Elektromobilität kann auch einen Beitrag zur Vermeidung von Verkehr leisten: Werden Pedelecs und E-Bikes nicht nur als Ersatz für ein konventionelles Fahrrad genutzt, kann sich das Pkw-Verkehrsaufkommen verringern. In zahlreichen Forschungsprojekten werden bereits Kombinationen von Individualverkehr mit dem öffentlichen Personennahverkehr demonstriert, wie zum Beispiel die Möglichkeit, an Bahnhöfen Pedelecs oder elektrisch betriebene Fahrzeuge für “den letzten Kilometer” zu mieten.
Um elektrisch betriebene Fahrzeuge attraktiver zu machen, hat sich die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetz dafür entschieden, mit Sonderregelungen neue Anreize zu schaffen. Die Erfahrungen, die die Bundesregierung durch die Modellregionen, Demonstrationsprojekte und die Schaufenster Elektromobilität sammelte, belegen, dass gerade die Länder und Kommunen großes Interesse an der Einräumung solcher Privilegien haben.
Fazit der Redaktion:
Die neuen Sonderrechte für Elektrofahrzeuge sind unserer Ansicht nach nicht so bedeutend, dass diejenigen, die sich derzeit mit der Frage für oder gegen die Anschaffung eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs beschäftigen, dadurch ihre Entscheidung automatisch zugunsten eines E-Fahrzeugs treffen. Zu hoch ist für die Mehrheit derzeit noch die Kaufpreisdifferenz zwischen einem Modell mit konventionellem Antrieb und der umweltfreundlicheren Hightech-Öko-Variante. Häufig tut’s da einfach auch ein sparsamer Diesel, ob als Kompaktwagen, Kombi oder immer häufiger auch als Van. Eine direkte Kaufförderung für E-Autos, wie sie bereits in Norwegen, in den USA oder in Frankreich vorzufinden ist, kommt für die Bundesregierung nicht infrage.
Letztlich sollen die Länder und Kommunen selbst regional bezogen die Entscheidung darüber treffen, ob und in welchem Umfang die neuen Sonderrechte den E-Fahrzeugen eingeräumt werden. Viele Kommunen haben bereits im Vornherein klar zu verstehen gegeben, dass sie beispielsweise gegen eine Freigabe von Busspuren für E-Fahrzeuge sind.